Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock und des Polizeipräsidiums Rostock zum Ermittlungsverfahren des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow – Abschluss der Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat die von der Kriminalpolizei Rostock durchgeführten Ermittlungen in dem o.g. Verfahren abgeschlossen und die seit dem 07.11.2025 in Untersuchungshaft befindliche Gina H. wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes und aus sonst niedrigen Beweggründen zum Nachteil des achtjährigen Fabian zum Landgericht Rostock angeklagt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft Rostock der hinreichende Verdacht, dass sich die Angeschuldigte am Morgen des 10.10.2025 zu der Wohnanschrift des Fabian begeben und den ihr gut bekannten achtjährigen Jungen unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt haben soll. Anschließend soll sie mit dem Jungen in ihrem Kraftfahrzeug zu einem Feldstück in der Nähe von Klein Upahl gefahren und gemeinsam mit ihm zu dem dort befindlichen, verdeckt liegenden Teich gelaufen sein. Dort soll sie den Jungen, wie von ihr alleine geplant und durchgeführt, mittels mindestens sechs Messerstiche im Bereich des Oberkörpers getötet haben. Um die Spuren der Tat zu beseitigen soll sie den Leichnam später mittels Brandbeschleuniger angezündet haben.
Es gilt auch nach der Anklageerhebung die Unschuldsvermutung.
Die Pressehoheit ist mit der Anklageerhebung an das Landgericht Rostock übergegangen.
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