Bundespolizeidirektion München: Parfüm-Diebstahl im Nürnberger Hauptbahnhof: Polizei hat den richtigen Riecher und schnappt den Täter

Nürnberg - Ein mutmaßlicher Ladendieb hat am Freitagabend (06. März) im Nürnberger Hauptbahnhof Parfüm im Wert von fast 1000 Euro aus einer Drogerie gestohlen. Die Bundespolizei hat den Mann noch im Nahbereich gestellt. Am Nürnberger Hauptbahnhof hat ein Mann am Freitagabend versucht, mit einer ziemlich teuren Duft-Sammlung zu verschwinden. Gegen 17 Uhr griff der 29-Jährige in einer Drogerie gleich mehrmals zu - und packte insgesamt sechs Parfümflaschen ein. Gesamtwert der Beute: satte 952,80 Euro. Weit kam er mit seiner "Duft-Auswahl" allerdings nicht. Beamte der Bundespolizei kontrollierten den Mann noch im Bahnhof, durchsuchten ihn und fanden das Diebesgut. Da der Mann keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte, nahmen die Beamten ihn zunächst vorläufig fest und informierten die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach dem Benennen eines Zustellungsbevollmächtigten wurde der 29-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt. Für die Polizei ist der aus Libyen stammende Mann kein Unbekannter: Gegen ihn liegen bereits Erkenntnisse wegen Eigentumsdelikten sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.