Polizei bilanziert Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen – 77 Verkehrsverstöße festgestellt
Am Freitag, den 06.03.2026, führten Einsatzkräfte der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz im Wachbereich der Polizeiwache Lippstadt einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen im Straßenverkehr durch.
Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten waren sowohl in zivil als auch uniformiert unterwegs.
Zunächst führten die eingesetzten Kräfte an mehreren Örtlichkeiten im außerörtlichen Bereich - unter anderem auf der Garfelner Straße, der Hörster Straße sowie der Ostlandstraße - Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei wurden insgesamt 38 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Zusätzlich wurden auf der Mastholter Straße im innerörtlichen Bereich weitere sieben Geschwindigkeitsverstöße registriert.
Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen ahndeten die Beamten zudem weitere Verkehrsverstöße, insbesondere Vorfahrtsverstöße. Besonders gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden im Verlauf der Messungen nicht festgestellt.
Weiterhin richteten die Einsatzkräfte eine Kontrollstelle auf dem Autobahnzubringer zur A44 kurz vor Erwitte ein. Bei der Kontrolle eines Pkw-Fahrers stellten die Beamten Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln fest. Ein freiwillig durchgeführter Vortest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamin. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs konnte zudem eine geringe Menge Amphetamin aufgefunden werden.
Ein weiterer Pkw wurde kontrolliert, nachdem er den Autobahnzubringer mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h bei erlaubten 100 km/h befahren hatte. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Auch bei dieser Person ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum.
Beiden Fahrzeugführern wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Insgesamt stellten die eingesetzten Kräfte im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes 77 Verkehrsverstöße fest. Darunter befanden sich unter anderem 40 Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften (davon sechs im Bußgeldbereich), sieben Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften, 17 Vorfahrtsverstöße, drei Verstöße gegen die Gurtpflicht - darunter ein Verstoß bei der Sicherung eines Kindes - sowie ein Handyverstoß.
Darüber hinaus wurden zwei Verstöße im Bereich der Ladungssicherung, ein Verstoß durch das Befahren einer Fußgängerzone mit einem Elektrokleinstfahrzeug sowie vier weitere Verkehrsverstöße festgestellt.
Zudem wurden Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln (Amphetamin) gefertigt.
Im Rahmen der Kontrollen führten die eingesetzten Kräfte mit den betroffenen Verkehrsteilnehmern verkehrsdidaktische Gespräche. Ziel dieser Gespräche war es, auf das Fehlverhalten aufmerksam zu machen und für die Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren. In den meisten Fällen zeigten sich die Betroffenen einsichtig.
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