BPOL NRW: Bundespolizei stellt verbotene Wurfsterne am Flughafen Köln/Bonn sicher
Am Mittwochnachmittag (11. März) stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei einer Luftsicherheitskontrolle mehrere verbotene Waffen sicher. Ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Recklinghausen führte drei sogenannte Wurfsterne in seinem Gepäck mit.
Die verbotenen Gegenstände wurden bei der Kontrolle an der Spur der Luftsicherheitskontrolle entdeckt. Aufgrund des Fundes wurde eine Streife der Bundespolizei hinzugezogen. Bei der anschließenden Überprüfung bestätigte sich, dass es sich um drei aus Metall gefertigte Wurfsterne handelte.
Der Mann gab gegenüber den Beamten an, die Gegenstände zuvor in Japan als Souvenir gekauft zu haben und nicht gewusst zu haben, dass sich diese noch in seiner Tasche befanden. Nach den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes gelten Wurfsterne jedoch als verbotene Waffen. Bereits der Besitz stellt eine Straftat dar.
Die Bundespolizei stellte die Wurfsterne sicher und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Reisende seine Weiterreise mit einem Flug nach London fortsetzen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zahlreiche Gegenstände, die im Ausland frei erhältlich sind oder als Souvenir verkauft werden, in Deutschland unter das Waffenrecht fallen können und daher verboten sind. Reisende sollten sich vor der Mitnahme entsprechender Gegenstände unbedingt über die geltenden Bestimmungen informieren.
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