BPOL NRW: Fahndungserfolg – Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Innerhalb von nur zwei Stunden kontrollierte die Bundespolizei drei Personen, gegen die offene Haftbefehle vorlagen. Für sie ging es allesamt in die Justizvollzugsanstalt. Am gestrigen Tag (11. März) kontrollierten Kräfte der Bundespolizei gegen 14:45 Uhr eine 25-jährige Rumänin am Kölner Hauptbahnhof. Ein Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die wohnungslose Frau wegen Subventionsbetruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 130 Tagen verurteilt hatte. Sie hätte die Strafe gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von knapp 2.055 Euro abwenden können. Da sie den Geldbetrag jedoch nicht entrichten konnte, endete der Nachmittag für sie in der Justizvollzugsanstalt. Gegen 16:00 Uhr trafen die Einsatzkräfte im Kölner Hauptbahnhof auf einen 27-jährigen Algerier. Zum Zeitpunkt der Überprüfung seiner Personalien lag gegen den Wohnungslosen ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vor. Die Uniformierten eröffneten dem Mann den Untersuchungshaftbefehl und führten ihn der Justizvollzugsanstalt zu. Etwa zeitgleich, gegen 16:10 Uhr, kontrollierten die Beamten am Bahnhof Siegburg/Bonn einen 46-jährigen Deutschen. Auch hier verlief der Datenabgleich positiv. In diesem Fall lag gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort vor. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den gebürtigen Kölner zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Da auch er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, überführten ihn die Einsatzkräfte in die Justizvollzugsanstalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Pressestelle Paula Feierabend Telefon: +49 (0) 221 16093-1400 Mobil: +49 (0) 173 56 21 045 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln