(BC) Laupheim/Biberach – Ohne Versicherungsschutz unterwegs / Am Mittwoch stoppte die Polizei in Laupheim einen 19-Jährigen. Tags zuvor wurde in Biberach eine 29-Jährige erwischt.

Gegen 9.30 Uhr stoppte die Polizei den jungen Mann auf seinem E-Scooter in der Richard-Wagner-Straße. Der hatte an seinem Elektrokleinstfahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. Es war noch aus dem Jahr 2025 und grün anstatt schwarz. Bereits am Dienstag konnte gegen 11 Uhr eine 29-Jährige mit ihrem Escooter in der Saulgauer Straße kontrolliert werden. Auch an ihrem Roller war noch das alte Versicherungskennzeichen vom Vorjahr montiert. Auf beide Fahrenden kommen nun Anzeigen wegen fahrlässiger Gebrauch eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung zu. Sie mussten ihre Escooter nach Hause schieben. Ob das Kennzeichen aktuell ist, kann die Polizei schnell erkennen. Denn die Farbe wechselt jedes Jahr und ist für das Versicherungsjahr 2026/2027 schwarz. Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann einen neuen Schutz. Deshalb sollten sich Besitzer solcher Fahrzeuge rechtzeitig um die Erneuerung der Versicherung kümmern und sich das aktuelle Schild besorgen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende Versicherung dient dabei das sogenannte Versicherungskennzeichen. Das muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt und bis spätestens 1. März gewechselt werden. ++++0459215 0448268 Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de