BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Airport Weeze

Am Donnerstag, 12. März 2026, hat die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze zwei Haftbefehle vollstreckt. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges nach Tanger überprüfte die Bundespolizei am Vormittag die Personalien eines 31-jährigen Türken. Hierbei stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Straßenverkehrsgefährdung gesucht wird. Der Verurteilte zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 1720,0 Euro und offene Vollstreckungskosten von 340,80 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 172-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann weiterreisen. Einen 40-jährigen Deutschen kontrollierte die Bundespolizei am Donnerstagnachmittag nach der Einreise eines Fluges aus Thessaloniki. In diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Der Verurteilte wurde daraufhin vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der 21-tägigen Restfreiheitsstrafe in das Gefängnis in Kleve gebracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.