Belm: Geschwindigkeitskontrolle hatte auch Folgen für Beifahrer
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Bundesstraße 51 haben Polizeibeamte am Freitag nicht nur eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, sondern auch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Einige Stunden lang kontrollierten Einsatzkräfte den Verkehr auf der B51 im Bereich Belm, wo eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt. Dabei wurde gegen 13.45 Uhr ein 31-jähriger Autofahrer mit einem Mazda mit 113 km/h gemessen. Im Zuge der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann aus Bad Essen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Auf dem Beifahrersitz befand sich der Verantwortliche des Fahrzeugs. Nach derzeitigen Erkenntnissen wusste dieser, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, ihm aber dennoch die Nutzung des Autos ermöglicht hatte. Die Polizei leitete daher ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Autofahrer ein. Gegen den Beifahrer wird ebenfalls ermittelt, weil er das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis zugelassen haben soll.
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