BPOL NRW: Ingewahrsamnahme und Haftbefehle – Bundespolizei nimmt zwei Personen fest.
Am vergangenen Wochenende haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hamm zwei Personen festgenommen und eine vermisste Jugendliche in Gewahrsam genommen.
Eine Minderjährige aus Bonn trafen die Einsatzkräfte am Freitagabend (13. März) kurz vor Mitternacht an. Zuvor wurden die Beamten durch Kollegen der Landespolizei aus Bonn darüber informiert, dass die Vermisste sich am Hauptbahnhof Hamm aufhalten soll. Das Mädchen war von seiner Mutter als vermisst gemeldet worden. Aufgrund der Personenbeschreibung erkannten die Beamten der Bundespolizei die 14-jährigen Deutsche im Bahnhof. Sie wurde in Gewahrsam genommen und in die Obhut des Jugendamtes Hamm übergeben.
Am Samstagnachmittag wurde im Rahmen einer Identitätsüberprüfung ein offener Haftbefehl gegen eine 43-jährige Bulgarin festgestellt. Die Frau wurde im Jahr 2025 vom Amtsgericht Iserlohn wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Die Geldstrafe wurde von ihr jedoch nicht beglichen, woraufhin durch die Staatsanwaltschaft Hagen im Januar 2026 einen Haftbefehl erlassen wurde. Da die Verurteilte die noch ausstehende Geldstrafe in Höhe von 900 Euro auch vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde sie zur Verbüßung der 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Am Sonntagmorgen nutzte dann ein Mann eine Regionalbahn nach Hamm und legte bei der Kontrolle durch den Prüfdienstmitarbeiter ein Deutschlandticket einer anderen Person vor. Zur Klärung des Sachverhalts wurden am Hauptbahnhof Hamm Einsatzkräfte der Bundespolizei hinzugezogen. Bei der Überprüfung der Identität wurde ein offener Haftbefehl gegen den 33-jährigen russischen Staatsangehörigen festgestellt. Der Mann war durch die Staatsanwaltschaft Gießen zur Festnahme ausgeschrieben. Die wegen eines Betrugsdeliktes gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 800 Euro hatte er nicht beglichen. Da der Verurteilte die noch ausstehende Geldstrafe auch vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der 20-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
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