BPOLI LUD: Mehrere Verstöße gegen das Fahrerlaubnisrecht – Bundespolizei stoppt Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis und unter Drogen

Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf haben am vergangenen Wochenende vorrangig in Krauschwitz bei Grenzkontrollen gleich mehrere Verstöße gegen das Fahrerlaubnisrecht festgestellt. Insgesamt wurden fünf Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen, die ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren. Am Freitag kontrollierten Bundespolizisten zunächst einen deutschen Staatsangehörigen. Er konnte bei der Kontrolle lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen. Sein Fahrzeuggespann aus Pkw und Anhänger überschritt jedoch das zulässige Gesamtgewicht, sodass die erweiterte Klasse BE notwendig wurde und der Verdacht des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis bestand. Ebenfalls am Freitag unterzogen die Beamten einen polnischen Staatsangehörigen einer Kontrolle. Er händigte den Einsatzkräften einen polnischen Führerschein aus, dessen Gültigkeit bereits seit Oktober 2022 abgelaufen war. Ebenso am Samstag wo bei einem polnischer Staatsangehöriger die Gültigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern seit 2023 abgelaufen war. In einem weiteren Fall am Samstag legte ein polnischer Staatsangehöriger den Beamten lediglich ein Foto eines vermeintlichen kroatischen Führerscheins vor. Bei genauer Inaugenscheinnahme ergab sich der Verdacht, dass es sich dabei um eine Fälschung handeln könnte. Alle betroffenen Personen wurden zuständigkeitshalber an die örtlich zuständigen Polizeireviere übergeben. Dort erstatteten die Landespolizeibeamten Strafanzeigen und untersagten in allen Fällen die Weiterfahrt. Im Zusammenhang mit dem vermeintlichen kroatischen Führerschein wird zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. Am Sonntag schließlich machten die Einsatzkräfte die umfangreichste Feststellung: Ein 34-jähriger polnischer Staatsangehöriger legte bei der Kontrolle einen polnischen Führerschein vor. Im Rahmen der polizeilichen Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden war. Damit nicht genug: Ein Drogenschnelltest reagierte positiv. Zudem führte er eine geringe Menge Betäubungsmittel mit sich; die genaue Menge steht derzeit noch nicht fest, es handelt sich nach bisherigen Erkenntnissen jedoch um eine geringfügige Menge. Auch hier übernahmen Landespolizisten die Stellung der Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Führens eines Fahrzeugs unter Einfluss berauschender Mittel und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Konsumcannabisgesetz. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Danilo Weise Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 Mobil: 0175/9029421 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de