Bergisch Gladbach – Sonderkontrollen mit dem Schwerpunkt E-Scooter
Gestern Morgen (18.03.) hat der Verkehrsdienst der Polizei Rhein-Berg gezielte Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt E-Scooter im Bereich Ahornweg / Sieglindenweg im Stadtteil Heidkamp durchgeführt.
Gegen 07:40 Uhr fiel dabei direkt eine 15-jährige Bergisch Gladbacherin auf einem E-Scooter mit einem ungültigen grünen Versicherungskennzeichen auf und wurde angehalten. Sie gab an, dass ein neues Versicherungskennzeichen bereits bestellt sei und sie nicht gewusst habe, dass sie damit nicht mehr fahren durfte. Gegen sie wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Die Weiterfahrt wurde der Jugendlichen untersagt. Gegen den Erziehungsberechtigten, der die Fahrt zugelassen hatte, wurde gesondert Anzeige erstattet.
Um 07:45 Uhr stoppten die Beamten einen E-Scooter-Fahrer, der mit seinen 12 Jahren zu jung war, um ein solches Elektrokleinstfahrzeug überhaupt führen zu dürfen (Mindestalter 14 Jahre).
An seinem E-Scooter befand sich zudem kein Versicherungskennzeichen, so dass auch hier der Verdacht bestand, dass er nicht versichert ist. Gegen die Mutter des Kindes als Eigentümerin des Fahrzeugs wurde eine Strafanzeige gefertigt, die Weiterfahrt wurde ausdrücklich untersagt.
Um 07:50 Uhr wurde ein weiterer E-Scooter angehalten. Der 15-jährige Bergisch Gladbacher hatte in diesem Fall zwar ein Versicherungskennzeichen auf dem Fahrzeug, nach Überprüfung gehörte dieses jedoch auf einen anderen E-Scooter des gleichen Eigentümers.
Auch in diesem Fall wurde eine Strafanzeige aufgenommen, wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und zusätzlich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Die Fahrt auf dem E-Scooter endete auch Fahrzeugeigentümer gesondert ermittelt.
Die Sonderkontrollen zeigen deutlich, dass scheinbar häufig Unwissenheit herrscht und sich auch Minderjährige bei der Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen schnell strafbar machen können. Der Verkehrsdienst wird aus diesem Grund zukünftig weitere Sonderkontrollen im Kreisgebiet durchführen. (ct)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle, PHK Tholl
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de