W Kind verunfallt mit Elektroscooter

Gestern Nachmittag (19.03.2026, 16:50 Uhr) stürzte ein 13-Jähriger mit einem Elektroroller. Nach ersten Erkenntnissen war der Junge mit einem Leihroller auf dem Gehweg an der Winchenbachstraße unterwegs. Als er einem Baum auswich und auf die Fahrbahn wechselte, kam es zum Zusammenstoß mit dem Toyota eines 55-Jährigen. Dabei erlitt der 13-Jährige eine leichte Verletzung. Er wurde in die Obhut von Erziehungsberechtigten übergeben. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 2.000 Euro. Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema: - Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. - Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. - Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Ihr Leben retten. - E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein. - Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. - Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten. - Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. - Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.Rückfragen bitte an: Polizei Wuppertal Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0202/284 2020 E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de Polizei Wuppertal auch bei