BPOL NRW: Bundespolizei stoppt Mann mit Schlagstock im Handgepäck am Flughafen Köln/Bonn

Ein ungewöhnlicher Fund bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn: Am Abend des 20. März 2026 entdeckten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen verbotenen Gegenstand im Handgepäck eines Reisenden. Der 53-jährige deutsche Staatsangehörige wollte nach Paphos (Zypern) ausreisen, als bei der Kontrolle ein Teleskopschlagstock festgestellt wurde. Solche Gegenstände unterliegen strengen waffenrechtlichen Vorschriften und sind im Luftverkehr verboten. Die Bundespolizei stellte den Schlagstock sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Luftsicherheitsgesetz ein. Eine Überprüfung der Person verlief ohne weitere Erkenntnisse. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Reisende seinen Flug antreten, jedoch ohne den verbotenen Gegenstand. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bereits das Mitführen verbotener Gegenstände im Handgepäck erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt über die geltenden Sicherheitsbestimmungen informieren. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.