Bundespolizeidirektion München: Zug entgleist mitten in der Nacht – Hemmschuh löst Kettenreaktion aus

Ingolstadt - Am frühen Freitagmorgen (20. März) ist am Hauptbahnhof Ingolstadt ein Güterzug teilweise aus den Gleisen gesprungen und hat dabei erheblichen Sachschaden verursacht. Die Bundespolizei hat Ermittlungen eingeleitet. Gegen halb vier Uhr morgens war ein Lokführer auf Gleis 77 gerade dabei, mit dem Güterzug auf dem Bahnhofsgelände zu rangieren, als er ein kleines, aber folgenreiches Hindernis übersah: einen sogenannten Hemmschuh. Dieses keilförmige Stück Metall wird auf die Schiene gelegt, damit Waggons nicht wegrollen. Der Hemmschuh wurde von dem fahrenden Zug mitgeschleift und rutschte bis zu einer Weiche. Dort verklemmte er sich. Die Folge: Gleich zwei Waggons sprangen aus dem Gleis. Der Schadengingen dabei weit über die entgleisten Wagen hinaus. Teile von zwei Weichen wurden zerstört, und auf einer Länge von rund 60 Metern wurden die Schienen sowie der Unterbau des Gleises beschädigt. Glück im Unglück: Die Güterwagen waren zum Zeitpunkt des Unfalls vollständig leer und niemand wurde verletzt. Der Sachschaden wird derzeit auf 100.000 Euro geschätzt. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.