(BC) Laupheim – Mutmaßlich betrunken vom Ebike gestürzt / Am Sonntag stürzte ein 49-Jähriger in Laupheim über den Lenker und landete in einem Zaun.
Gegen 22.30 Uhr meldete ein Zeuge der Polizei einen gestürzten Radler in der Kirchstraße. Da er sich bei einem Sturz über den Bordstein und Zusammenstoß mit einem Holzlattenzaun schwere Verletzungen zugezogen hatte, brachte ihn der Rettungsdienst in ein Krankenhaus. Bei der anschließenden Überprüfung in der Klinik stellten die Beamten Anzeichen auf eine alkoholische Beeinflussung fest. Offenbar war er deswegen von seinem Rad gestürzt. Der 49-Jährige musste auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe abgeben. Die wird nun ausgewertet und soll Klarheit darüber schaffen, ob und wieviel Alkohol der Radler intus hatte. Die Polizei Laupheim schätzt den Schaden am Zaun auf rund 100 Euro. An dem Pedelec entstand kein Schaden.
Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
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