BPOL NRW: Bundespolizei und Staatsanwaltschaft gegen international agierendes Schleusernetzwerk / Belgisches Rechtshilfeersuchen umgesetzt!
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Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Sankt Augustin In Nordrhein-Westfalen vollstreckte die Bundespolizei mit über 500 Einsatzkräften am 25. März 2026 vier Haftbefehle und -15- Durchsuchungsbeschlüsse im Großraum Essen, Gelsenkirchen, Marl, Herdecke und Lüdenscheid. Hintergrund sind sogenannte Ärmelkanalschleusungen mit kleinen Booten. Dabei stellten die Einsatzkräfte bisher umfangreiches Beweismaterial, darunter 33 Mobilfunkgeräteelf Schlauchboote, einen Bootsmotor, zahlreiche Rettungswesten oder sonstige Auftriebshilfen, mehr als 50.000 Euro Bargeld, sowie zwei Gewehre und eine Pistole sicher.
Seit den frühen Morgenstunden vollstreckt die Bundespolizei unter anderem Europäische Haftbefehle und Europäische Ermittlungsanordnungen im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Staatsanwaltschaft Essen unter Koordinierung von EUROPOL sowie EUROJUST.
Die Maßnahmen sind Teil umfangreicher internationaler Ermittlungen gegen ein Schleusernetzwerk, welches illegale Bootsschleusungen über den Ärmelkanal nach Großbritannien organisiert und durchführt. Dabei erzielen die international agierenden Täter Gewinne von ca 100.000 bis zu 150.000 Euro pro in Großbritannien ankommendem Boot. Die Schleuser nehmen hierbei regelmäßig auch eine Gefährdung von Leib oder Leben der Migranten in Kauf, da das verwendete nautische Material nicht für eine Überfahrt über den Ärmelkanal geeignet ist.
Rund 20 Ermittler belgischer, französischer und britischer Ermittlungsbehörden, des BKA und EUROPOL begleiteten den erfolgreichen Einsatz.
Das gute Zusammenwirken der europäischen Ermittlungsbehörden hat sich auch in diesem Falle bewährt: Die vier festgenommenen Personen sollen nach Vorführung vor dem zuständigen Ermittlungsrichter zunächst mit dem Ziel der Auslieferung an die belgischen Justizbehörden in Auslieferungshaft genommen werden. Über die Zulässigkeit der Auslieferung wird sodann das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.
Durch die intensive Zusammenarbeit gelang ein bedeutender Schlag gegen internationale Schleusungskriminalität!
Weitergehende Informationen, insbesondere auch zu den Hintergründen der internationalen Ermittlungen, bitte ich den von EUROPOL [https://t1p.de/p84v4] und EUROJUST [https://t1p.de/7s6i1] veröffentlichten Pressemitteilungen zu entnehmen.
Rückfragen bitte an:
Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Hamm:
pressestelle@gsta-hamm.nrw.de
02381/272-7113
Veröffentlicht durch:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Stabsstelle Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0) 2241/238-1444
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