BPOL NRW: Osterferienzeit ist Reisezeit, die Bundespolizei am Flughafen Köln Bonn wünscht schöne und erholsame Ferien.
Mit Beginn der Osterferien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz rechnet die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn mit einem erhöhten Reiseaufkommen. Wir möchten dazu beitragen, dass Sie gut vorbereitet und entspannt in Ihren Urlaub starten können, und geben Ihnen daher folgende Hinweise.
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stehen kurz vor Beginn der Osterferien. Damit die Urlaubsfreude nicht bereits am Flughafen endet, wird empfohlen, sich vorab über die wichtigsten Regelungen zu informieren.
Reisende sollten ihre Ausweisdokumente vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit überprüfen. Zudem benötigt jede Person ein eigenes gültiges Ausweisdokument. Zu beachten ist, dass Kinderreisepässe seit dem 01.01.2024 nicht mehr verlängert werden können. Innerhalb der EU ist in der Regel ein Personalausweis ausreichend. Bei Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich.
Zusätzlich empfiehlt die Bundespolizei, sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren. Aktuelle Hinweise zu Pass-, Visa- und Sicherheitsbestimmungen bietet die Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Sollten minderjährige Kinder ohne ihre Erziehungsberechtigten oder nur mit einem Elternteil reisen, wird empfohlen, eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzuführen.
Aufgrund des zu erwartenden erhöhten Passagieraufkommens kann es insbesondere in Stoßzeiten zu längeren Wartezeiten kommen. Die Bundespolizei empfiehlt daher, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen, um einen reibungslosen Ablauf der Kontrollen zu gewährleisten.
In Ausnahmefällen kann durch die Bundespolizei ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden, wenn kein gültiges Reisedokument vorliegt und eine Reise dennoch dringend angetreten werden muss. Reisende sollten jedoch beachten, dass dieser nicht von allen Staaten anerkannt wird. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab über die Gültigkeit für das jeweilige Zielland, beispielsweise beim Auswärtigen Amt, zu informieren. Die Ausstellung erfolgt ausschließlich in begründeten Einzelfällen, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht.
Ein letzter Hinweis für eine entspannte Reise: Achten Sie auf Ihr Gepäck und führen Sie Wertsachen möglichst körpernah mit sich.
Bei Fragen rund um Reisedokumente oder Einreisebestimmungen können sich Reisende vorab an die Bundespolizei am Flughafen wenden.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Osterferien sowie einen angenehmen und entspannten Start in Ihren Urlaub.
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