BPOLI LUD: Mit Bargeld und verbotenen Waffen zum Autokauf
Mit einer größeren Bargeldsumme im Gepäck wollte ein 45-jähriger polnischer Staatsangehöriger nach Deutschland einreisen, um ein Auto zu kaufen. Am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf (BAB 4) wurde er durch Einsatzkräfte kontrolliert.
Im Gespräch gab der Mann an, 6.000 Euro Bargeld für den geplanten Autokauf mitzuführen. Da dieser Betrag nicht anmeldepflichtig ist, ergab sich daraus zunächst kein weiterer Handlungsbedarf.
Stattdessen wurden die Beamten aus einem anderen Grund fündig: In der Fahrertür entdeckten sie ein griffbereites, nicht gekennzeichnetes Reizgas, das als verbotener Gegenstand einzustufen war. Außerdem führte der 45-Jährige in seiner Herrentasche ein griffbereites Butterflymesser mit sich. Da dieses in Klingenbreite und -länge die zulässigen Maße überschritt, gilt es nach dem Waffengesetz als verboten.
Die Einsatzkräfte leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten Reizgas und Messer sicher.
Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte der Mann seine Weiterreise zum geplanten Autokauf fortsetzen.
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