BPOLI LUD: Nach Verletzung Unterhaltspflicht ins Gefängnis
Am vergangenen Wochenende wurde im Einreisezug aus Polen ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger angetroffen.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorlag.
Der Mann war im Jahr 2025 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Vollstreckung des Strafrests war damals zur Bewährung ausgesetzt worden.
Da er seiner Unterhaltspflicht auch anschließend weiterhin gröblich und beharrlich nicht nachgekommen war, wurde die Strafaussetzung widerrufen.
Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Deutsche dem Haftrichter am Amtsgericht Görlitz vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, womit seine nächsten Monate vorbestimmt sind.
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