Verkehrskampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ hat neue Kontrollschwerpunkte: Geschwindigkeit und Zweiradfahrer

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern fast ein Viertel weniger Radfahrer (Fahrräder und Pedelecs) bei Verkehrsunfällen getötet. Zeitgleich stieg jedoch die Gesamtzahl der Unfälle mit beteiligten Fahrradfahrern. Um die Verkehrssicherheit gerade für die besonders ungeschützten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, setzt die Polizei in diesem Monat erneut auf ihre Verkehrskampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" und kontrolliert mit dem Schwerpunkt Zweiradfahrer. Ein weiterer Kontrollschwerpunkt liegt auf dem Thema Geschwindigkeit. Letzteres zählt in M-V seit Jahren zu den Hauptunfallursachen. Betrachtet man die Unfallzahlen mit Kraftfahrzeugen im letzten Jahr, so wurden infolge von nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit landesweit 710 Verkehrsunfälle mit Personenschäden registriert. Im Jahr zuvor lag die Anzahl noch bei 650, was einem Anstieg von 9 % im Jahr 2025 entspricht. Auch bei den Radfahrern kam es in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr zu einem erneuten Anstieg der Unfälle insgesamt (plus 4,2 %), jedoch zu einem deutlichen Rückgang bei Unfällen mit tödlichem Ausgang (minus 23,5 %). Insgesamt verunfallten (getötet, schwer- oder leichtverletzt) 1.633 Personen mit ihrem Fahrrad (2024: 1.541 Personen). Dabei kamen 13 von ihnen ums Leben (2024: 17). Die Zunahme an Unfällen mit Verletzten zeigt, wie brisant die Teilnahme am Straßenverkehr für Fahrradfahrer ist. Im vergangenen Jahr wurden ferner 1.376 Personen leicht verletzt, was einem Zuwachs von knapp sieben Prozent entspricht. Weitere 244 Radfahrer wurden durch Verkehrsunfälle schwer verletzt (ein Plus von 2,5 %). Vor diesem Hintergrund werden ab heute im gesamten Land Einsatzkräfte aller acht Polizeiinspektionen spezielle Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die Polizei rät grundsätzlich jedem Radfahrer: - Verkehrssichere Räder kaufen und benutzen - Bremsen, Reifen und Beleuchtung regelmäßig warten - Verwenden blinkender Hauptbeleuchtung ist unzulässig (§ 67 StVZO) - Helm tragen! - Sichtbare Kleidung tragen, vor allem bei Dunkelheit, Dämmerung oder bei Starkregen und Nebel - Defensive und vorrausschauende Fahrweise, besonders bei Kreuzungen und Einmündungen - Teilnahme an FahrsicherheitstrainingsIm Zusammenhang mit Kindern gilt: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf Gehwegen fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen es. Wer die Kinder als Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet, darf ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Wie überall im Straßenverkehr gilt auch hier die gegenseitige Rücksichtnahme, vor allem in Bezug auf Fußgänger. Die Zielgruppe der Kontrollen liegt neben Radfahrern auch auf Nutzern von Pedelecs (Räder mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb) und S-Pedelecs (weiterentwickelte Variante mit der eine Fahrgeschwindigkeit von etwa 45 Stundenkilometern erreicht werden kann), sowie auf Moped-, Motorrad- und Rollerfahrern. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Rostock Newsroom Felix Schulz Telefon: 038208 888-2040 E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de