Betrüger erbeuten Bargeld und Schmuck – Zeugensuche
Übergeben Sie keine Wertgegenstände an Fremde
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach zwei mutmaßlichen Betrügern. Sie sollen am Montagmittag (30. März) eine Pulheimerin mit einer dreisten Lüge dazu gebracht haben, Wertgegenstände zu übergeben. Der Abholer sei circa 165 Zentimeter groß und habe eine kräftige Statur. Er sei dunkel gekleidet gewesen und habe einen Rucksack auf dem Rücken getragen.
Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu Tatverdächtigen nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Nach derzeitigem Sachstand habe die Geschädigte gegen 13.45 Uhr einen Anruf erhalten. Der Anrufer habe behauptet, dass ein Bekannter der Pulheimerin im Krankenhaus liege. Er setzte sie unter Druck und forderte sie auf, Geld für ein angeblich dringend benötigtes Medikament für den Bekannten zu besorgen. Schließlich übergab die Geschädigte Bargeld und Schmuck an den unbekannten Abholer in der Christianstraße. Als sie einen Tag später Kontakt zum Bekannten aufnahm, bemerkte sie den Betrug und alarmierte die Polizei.
Die Polizei rät:
Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte, Ärzte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Institution, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus. Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Personen den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen. (jus)
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