Zuständigkeiten angepasst: Gemeindebereich Tegernheim gehört künftig zur Polizeiinspektion Wörth a. d. Donau
TEGERNHEIM. Im Rahmen einer Reorganisationsmaßnahme hat das Polizeipräsidium Oberpfalz die Zuständigkeitsbereiche der Polizeiinspektionen Wörth a. d. Donau und Neutraubling angepasst. Der Gemeindebereich Tegernheim geht ab dem 8. April 2026 in den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Wörth a. d. Donau über.
Mit dieser Maßnahme verfolgt das Polizeipräsidium das Ziel, die vorhandenen polizeilichen Ressourcen noch effizienter einzusetzen und eine ausgewogene Arbeitsbelastung beider Dienststellen zu gewährleisten. Die Entscheidung ist Teil einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen, um den hohen Anforderungen an eine moderne und bürgernahe Polizeiarbeit gerecht zu werden.
Wichtige Hinweise:
Keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger: Die geplante Änderung hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit oder die polizeiliche Betreuung der Bevölkerung. Die Polizei bleibt weiterhin rund um die Uhr erreichbar.
Persönliche Ansprechbarkeit bleibt gewährleistet: Auch künftig ist die Polizei für die Bürgerinnen und Bürger persönlich vor Ort ansprechbar.
Keine Personalverschiebungen: Mit der Anpassung sind keine Veränderungen im Personalbestand der betroffenen Dienststellen verbunden.
Freie Wahl der Polizeidienststelle: Die Bevölkerung kann sich selbstverständlich weiterhin an jede beliebige Polizeidienststelle wenden.
Die Maßnahme wird am 08. April 2026, um 12:00 Uhr, umgesetzt.