BPOLI LUD: Polen untersagt 7 Personen die Einreise
Im Rahmen des Osterverkehrs entstanden durch die polnische Einreisekontrolle Rückstaus auf der BAB4 und im Stadtgeiet Görlitz. Im Ergebnis dieser Kontrollen haben die polnischen Behörden sieben Personen die Einreise verweigert und sie nach Deutschland zurückgewiesen.
Unter den Betroffenen befanden sich sechs ukrainische sowie ein nigerianischer Staatsangehöriger.
Die ukrainischen Staatsangehörigen hielten sich bereits seit längerer Zeit in Deutschland auf und durften daher eine Reisefreiheit im Rahmen des Schengener Abkommens nicht mehr in Anspruch nehmen. Sie verfügten nur über nationale Aufenthaltsrechte für Deutschland. Aus diesem Grund wurde ihnen die Einreise nach Polen untersagt.
In einem Fall war jedoch nie eine Anmeldung in Deutschland erfolgt; weshalb die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts einleitete. Alle Personen wurden aufgefordert, sich bei ihren zuständigen Ausländerbehörden zu melden. In dem gesondert genannten Fall wurde die Ausländerbehörde Görlitz eingeschaltet.
Der nigerianische Staatsangehörige wiederum legte nach seiner Zurückweisung durch Polen am Samstag ein Visum zu touristischen Zwecken vor, das um wenige Tage überschritten war. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts wurde noch im Beisein der Beamten ein Rückflug von Frankfurt nach Nigeria gebucht. Er wurde zur Ausreise aufgefordert und reiste wie angegeben aus.
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