Dinslaken – Verdächtiges Ansprechen eines Kindes / Polizei sucht Zeugen und gibt Verhaltenstipps

Das Kriminalkommissariat in Dinslaken sucht Zeugen und Hinweise, um einen Fall von verdächtigem Ansprechen von Kindern aufzuklären. Am 08.04.26 gegen 19:45 Uhr ist ein Mädchen aus einem Auto heraus angesprochen worden. Die 10-Jährige war zu dieser Zeit auf der Gertrudenstraße in Fahrtrichtung Augustastraße mit Inlinern unterwegs. In Höhe des Erikaweges hat ein roter PKW angehalten. Der Mann hat das Mädchen angesprochen, ob sie nicht ins Auto einsteigen möchte. Die 10-Jährige hat völlig richtig reagiert und lief sofort nach Hause, um die Situation ihren Eltern zu erklären. Der Mann ist schätzungsweise über 50 Jahre alt; er hat faltige Haut, blond-braune Haare, eine dicke Nase und trug ein blaues Langarmshirt. Er war alleine in einem roten Auto unterwegs. Zeugen, die in diesem Zusammenhang etwas beobachtet haben, melden sich bitte bei der Polizeiwache Ost in Dinslaken unter der Telefonnummer 02064 / 622-0. BH/260408-2030 Es besteht kein Grund zu Hysterie und Panik! Viele Eltern fragen aber nach Verhaltenstipp in solchen Situationen. Bezüglich des verdächtigen Ansprechens von Kindern gibt die Polizei erneut folgende Tipps: Das Ansprechen eines Kindes stellt für sich alleine keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein. Es könnte sich vielmehr um eine unbedachte aber unkluge Geste eines Erwachsenen handeln. Bei den Betroffenen kann dies jedoch zu Besorgnis und Unsicherheit führen. Bedenken Sie, dass erfahrungsgemäß für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko besteht. Besprechen Sie daher im Vorfeld nachfolgende Aspekte: Lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen zur Schule gehen und sich in Gruppen z.B. auf Spielplätzen aufhalten. Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo es auf seinem Schulweg im Notfall Hilfe finden kann. Schaffen Sie so "Rettungsinseln" für Ihr Kind. Das können Geschäfte, Lokale, Tankstellen o.ä. sein. Ihr Kind sollte auch lernen, dass man gegenüber fremden Personen "Nein" sagen darf! Ihr Kind sollte nicht an Fahrzeuge herantreten, wenn es daraus angesprochen wird. Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden. Ihr Kind sollte auf sich aufmerksam machen, wenn es sich bedroht fühlt. Es sollte laut um Hilfe rufen und direkt zu anderen Personen gehen, um sich Hilfe zu holen. Bringen Sie Ihrem Kind bei: "Weglaufen ist nicht feige!" Erklären Sie Ihrem Kind, dass es in Notfällen jederzeit über Telefon oder Handy (auch ohne Guthaben) den Polizeinotruf 110 anrufen kann. Warnen Sie dabei nicht vor 'Fremden', sondern vor 'Taten'. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht ("Der kennt mich doch"). Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Wesel Pressestelle Telefon: 0281 / 107-1050 Fax: 0281 / 107-1055 E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de