BPOL NRW: Bundespolizei stellt Munition und Messer im Handgepäck am Flughafen Köln/Bonn sicher
Am 11. April 2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei einer Luftsicherheitskontrolle verbotene Gegenstände im Handgepäck eines Reisenden festgestellt.
Ein 64-jähriger kroatischer Staatsangehöriger wurde am Nachmittag im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Zadar überprüft. Bei der Kontrolle seines Handgepäcks fanden Luftsicherheitskräfte mehrere Patronen großkalibriger Munition sowie zwei Einhandmesser.
Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und stellte die Gegenstände sicher. Einen erforderlichen Nachweis für den Besitz der Munition konnte der Mann nicht vorlegen. Er gab an, diese zuvor in Kroatien gefunden zu haben.
Zur weiteren Sachbearbeitung wurde der 64-Jährige zur Dienststelle gebracht. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Waffen, Munition und verbotenen Gegenständen im Luftverkehr gesetzlichen Beschränkungen unterliegt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden.
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