BPOLI C: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Grenzübergang in Reitzenhain

Am vergangenen Freitag, um 23:40 Uhr, wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Grenzübergang in Reitzenhain zur Einreisekontrolle vorstellig. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz führten eine fahndungsmäßige Überprüfung durch. Gegen den 60jährigen Mann lagen gleich 4 Fahndungsausschreibungen vor. Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen Betruges war noch offen. Er war zu einer Geldstrafe von 1600 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt wurden. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe aufbringen und seine Reise fortsetzen. Auch letzte Woche wurden Haftbefehle am Grenzübergang in Reitzenhain vollstreckt. Bei einem 38jährigen tschechischen Staatsangehörigen war ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aurich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis offen. Die geforderte Geldstrafe von über 1300 EUR konnte der Mann aufbringen und weiterreisen. Ebenfalls über 1300 EUR Geldstrafe musste ein 26jähriger Bulgare aufbringen. Bei ihm war ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Trunkenheit im Verkehr offen. Er konnte die geforderte Summe aufbringen und seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615-105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de