Bundespolizeidirektion München: Verbotener Gegenstand hat finanzielle Konsequenzen

Ein Slowake hat am Montag (13. April) bei einer Grenzkontrolle an der A93 seine Reisekasse erheblich erleichtern müssen. Auslöser hierfür war laut Rosenheimer Bundespolizei ein Gegenstand, den der Mann bei seiner Einreise in die Bundesrepublik im Pkw mitführte. Die Bundespolizisten fanden bei der Durchsuchung des Wagens in einem Fach neben dem Lenkrad einen Schlagring, den sie sogleich sicherstellten. Der slowakische Staatsangehörige räumte ein, dass dieser verbotene Gegenstand ihm gehöre. Er wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der 35-Jährige seine Reise fortsetzen. Zuvor musste er allerdings auf Anordnung der Staatsanwaltschaft 1.300 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .