(BC) Riedlingen – Auf der Straße gelandet / Am Dienstag fuhr in Riedlingen ein E-Scooterfahrer verboten auf einem Gehweg und stieß mit einem Auto zusammen.
Gegen 16.15 Uhr war ein 19-Jähriger mit seinem Elektrokleinstfahrzeug in der Ziegelhüttenstraße unterwegs. Dabei fuhr er auf dem Gehweg. Das ist dort nicht erlaubt. An der Einmündung zum Buchenweg wollte ein 38-Jähriger mit seinem Fahrzeug nach links abbiegen. Der übersah wohl den in gleicher Richtung fahrenden 19-Jährigen. Der Rollerfahrer prallte in die linke Seite des Autos. Der junge Mann stürzte auf die Straße und schlug mit dem Kopf auf. Dabei zog er sich Verletzungen zu. Ein Krankenwagen brachte den Verletzten in eine nahegelegene Praxis. Die Polizei Riedlingen ermittelt nun den genauen Unfallhergang. Den Sachschaden an den Fahrzeugen schätzt die Polizei auf rund 1.100 Euro. Der Autofahrer muss nun mit einer Anzeige rechnen. Auch der E-Scooterfahrer wird wegen seinem Fehlverhalten angezeigt.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge fahren, die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.
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