BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl – Mazedonier muss eine Restfreiheitsstrafe für 363 Tage absitzen

Die Bundespolizei in Aachen konnte am Abend des 16.04.2026 nahe dem Hauptbahnhof einen mazedonischen Staatsangehörigen feststellen, welcher durch die Staatsanwaltschaft Trier zur Festnahme ausgeschrieben war und noch eine Restgesamtfreiheitsstrafe auf Grund von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz von 363 Tagen zu verbüßen hatte. Der Verurteilte wurde zuvor zum Antritt der Restgesamtfreiheitsstrafe geladen. Allerdings erschien er nicht zum Haftantritt, sodass Haftbefehl erlassen wurde. Der 53-jährige mazedonische Staatsangehörige wurde umgehend festgenommen, war der Bundespolizei längst nicht unbekannt. Der gesuchte Straftäter trat in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen diverser Straftaten in Erscheinung, insbesondere aber wegen Gewaltstraftaten wie Bedrohungen und gefährlicher Körperverletzung. Weiterhin fiel er wegen Sachbeschädigung sowie wegen Verstoß des Waffengesetzes, dem Betäubungsmittelgesetz und dem Anti Doping Gesetz auf. Der Mazedonier wurde der Haftbefehl eröffnet und er konnte letztendlich dem polizeilichen Gewahrsamsdienst in Aachen überstellt werden.Auch die Staatsanwaltschaft in Trier wurde über die Festnahme des gesuchten Straftäters in Kenntnis gesetzt. Später wird er noch in eine Haftanstalt überführt werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.