BPOL NRW: Fahndungserfolge der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen

Am frühen Donnerstagmorgen, 16. April 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide einen 46-jährigen Rumänen. Der Mann reiste als Beifahrer eines in Essen zugelassenen Personenkraftwagens in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem europäischen Auslieferungshaftbefehl wegen Straftaten zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die rumänischen Behörden gesucht wird. Der Rumäne wurde vor Ort festgenommen und nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am Vormittag der Wachtmeisterei am Amtsgericht Kleve übergeben. In einem grenzüberschreitenden Reisebus reiste am Donnerstagabend eine 22-jährige Deutsche aus den Niederlanden auf der Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass die Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Hagen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Hiernach musste die Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 420 Euro bezahlen oder eine siebentägige Haftstrafe verbüßen. Die Frau zahlte den fälligen Geldbetrag vor Ort bei der Bundespolizei ein und durfte dann weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.