Bundespolizeidirektion München: Zwei Vollstreckungshaftbefehle vollstreckt // Kontrollen am Stachus und Hauptbahnhof führen zu Festnahmen
Am Montag (20. April) hat die Bundespolizei in zwei Fällen Vollstreckungshaftbefehle vollstreckt. Beide Personen wurden nach Kontrollen festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Gegen 01:20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte am Karlsplatz (Stachus) einen 66-jährigen Deutschen. Dabei wurde ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I festgestellt. Der Mann war wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt worden. Da er den offenen Betrag nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Gegen 10:50 Uhr überprüften Bundespolizisten einen 28-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen im Hauptbahnhof München. Auch hier bestand ein Vollstreckungshaftbefehl - ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Traunstein. Aufgrund einer Verurteilung wegen Betrugs war eine Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen offen. Da der Mann den Betrag nicht aufbringen konnte, erfolgte ebenfalls die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.
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