Einsatz gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie: Hessische Strafverfolgungsbehörden ermitteln gegen 71 Beschuldigte und durchsuchen 69 Wohnungen
Gemeinsame Pressemitteilung des Hessischen Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität
Ermittlerinnen und Ermittler der hessischen Polizei haben vergangene Woche 69 Wohnungen und Häuser durchsucht und über 1.100 Datenträger sichergestellt. Die Maßnahmen richteten sich gegen 71 Beschuldigte. Bei dem Einsatz handelte es sich um eine Schwerpunktmaßnahme zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Der Großeinsatz fand zwischen Montag und Freitag, 13. bis 17. April, im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften statt. Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) koordinierte die Maßnahmen.
Die Beschuldigten, 68 Männer und drei Frauen, sind zwischen 14 und 70 Jahre alt. Ihnen wird überwiegend Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie zur Last gelegt. In acht Fällen steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Raum.
Sieben Beschuldigte mussten die Ermittlerinnen und Ermittler im Anschluss an die Wohnungsdurchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle begleiten. Nach jetzigem Ermittlungsstand stehen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch.
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Frankfurt am Main, Darmstadt, Hanau, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Wetterau.
Bei den Beschuldigten wurden insgesamt 1.146 deliktsspezifische Gegenstände, darunter sind unter anderem Speichermedien aller Art zu verstehen, sichergestellt. Diese werden im nächsten Schritt ausgewertet.
KI-generierte kinderpornografische Darstellungen
Die Strafverfolgungsbehörden stellen immer wieder fest, dass kinderpornografische Darstellungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) generiert werden. So können etwa mittels sogenannter Prompts neue Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugt oder mithilfe spezieller Apps bereits vorhandene unverfängliche Dateien geändert werden, um daraus sexuell eindeutige Darstellungen zu machen.
Wichtig: Auch wenn ein Bild oder Video künstlich generiert und kein reales Kind dargestellt wird, kann das Verbreiten oder Zugänglichmachen nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar sein, sofern die Darstellung realitätsnah ein Kind zeigt, ein sexueller Kontext vorliegt und die Darstellung geeignet ist, Kinder zu sexualisieren oder sexuelle Handlungen mit Kindern zu fördern. Selbiges gilt für die Herstellung und den Besitz solcher Darstellungen.
Kinder- und jugendpornografische Inhalte sollten - unabhängig davon, ob sie KI-generiert oder real sind - bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle möglich oder bei den Onlinewachen der Länderpolizeien.
Die hessischen Strafverfolgungsbehörden bauen ihre Maßnahmen gegen KI-generierte sexualisierte Darstellungen, sogenannte Deepfakes, und andere KI-gestützte Manipulationen derzeit aus. Eine Übersicht zu den geplanten Vorhaben findet sich unter: https://www.polizei.hessen.de/meldungen/neue-massnahmen-zur-bekaempfung-von-sexualisierten-deepfakes.
Hintergrund FOKUS
Die Einheit "FOKUS", die im Oktober 2020 unter anderem aufgrund stetig steigender Fallzahlen, zunächst als Besondere Aufbauorganisation (BAO), ihre Arbeit aufgenommen hat, ist bereits seit Februar 2024 fester Bestandteil der Regelorganisation der sieben hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen Landeskriminalamts. Mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen zu bündeln und zu intensiveren, verfolgt die hessische Polizei mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter rund 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gezielt Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen. Bei allen hessischen Staatsanwaltschaften sind Sonderdezernate für die Verfolgung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch eingerichtet. Alleine im vergangenen Jahr wurden über 1.600 Durchsuchungsbeschlüsse sowie 48 Haftbefehle gegenüber knapp 1.620 Beschuldigten vollstreckt und mehr als 15.400 Datenträger sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität - ZIT
Dr. Benjamin Krause
Telefon: 069/1367-4236
E-Mail: presse@gsta.justiz.hessen.de