Projekt „zOOm“: Gemeinsame Kontrollen mit der Stadt Wülfrath – 2604071
Am Samstagabend, 18. April 2026, hat die Polizei Wülfrath gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Wülfrath Gaststätten kontrolliert. Ein besonderer Fokus lag auf der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
Das sind die Ergebnisse:
In der Zeit von Samstagabend, 21 Uhr, bis in den frühen Sonntagmorgen, 2 Uhr, wurden im Rahmen des geplanten Schwerpunkteinsatzes insgesamt sechs Lokalitäten einer gemeinsamen Kontrolle unterzogen.
Die gute Nachricht zuerst: Es wurden keinerlei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.
In drei Lokalitäten in Wülfrath wurden die Einsatzkräfte jedoch dennoch fündig:
In einer Lokalität stellten die Polizistinnen und Polizisten einen Glücksspielautomaten fest, der weder über eine Zulassung noch eine Prüfplakette verfügte. Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) beschlagnahmten den Wettautomaten wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels. Des Weiteren stellte der KOD einen Verstoß gegen die Bauordnung fest, da ein Notausgang verschlossen war. In einem anderen Café wurde zudem ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz festgestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in dem sich der Betreiber des Cafés nun verantworten muss.
In einer weiteren Lokalität wurden die Einsatzkräfte ebenfalls mehrfach fündig: Der Betreiber konnte keine Konzession für die Gaststätte vorweisen. Zudem stellten die Mitarbeitenden des KOD bei der Kontrolle der Küche Hygieneverstöße fest und fertigten einen Bericht an die Lebensmittelüberwachung. Ein in dem Café aufgestellter Wettspielautomat verfügte weder über ein Zulassungszeichen noch über eine Prüfplakette. Der Automat wurde wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels beschlagnahmt und ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.
Eine Kontrolle eines weiten Lokals ergab bis auf einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz keine weiteren Feststellungen. Der Betreiber muss in diesem Fall mit einer Geldbuße rechnen.
"Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Menschen in unserer Stadt haben für uns höchste Priorität", erklärt Bürgermeister Sebastian Schorn. "Umso erfreulicher ist es, dass das Jugendschutzgesetz in allen kontrollierten Gaststätten eingehalten wurde. Gleichzeitig zeigen die Kontrollen, wie wichtig die enge Zusammenarbeit mit der Polizei und regelmäßige Überprüfungen sind. Ich danke der Polizei und unserem Ordnungsamt für ihr Engagement und freue mich, dass wir auch weiterhin gemeinsam daran arbeiten, das Sicherheitsgefühl in unserer Stadt zu stärken."
Auch die Kreispolizeibehörde Mettmann bewertet den gemeinsamen Einsatz positiv: Die darin gewonnenen Erkenntnisse fließen in das "Projekt zOOm" der Kreispolizei mit ein und sind ein wichtiger Baustein, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Was bedeutet das "Projekt zOOm"?
Die Abkürzung "zOOm" steht für "Zielorientierte operative Maßnahmen" und ist ein Projekt zur Kriminalitätsbekämpfung der Kreispolizeibehörde Mettmann. Angelehnt ist die Idee an die Zoom-Funktion einer Kamera: Mit der Funktion können Situationen und Motive genauer betrachtet und in den Fokus der Aufmerksamkeit genommen werden. Im Rahmen von zOOm nehmen die Beamtinnen und Beamten der örtlichen Wachen und der Polizeisonderdienste verschiedene Viertel und Stadteile ihres Wachbereiches ganz besonders in den polizeilichen Fokus.
Fragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
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