BPOLD S: Schleusungen via Telegram – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart
Am Dienstag, den 21.04.2026, durchsuchten Ermittler der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart in Rottenburg am Neckar (Baden-Württemberg) die Wohnung eines syrischen Staatsangehörigen.
Gegen den 30-jährigen syrischen Beschuldigten besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern gem. § 96 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG. Durch die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Tübingen geführten Ermittlungsmaßnahmen können dem Beschuldigten zum aktuellen Zeitpunkt 15 Taten vorgeworfen werden, bei denen mindestens 66 Personen über die polnische Grenze in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust worden sein sollen. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der in Rottenburg am Neckar wohnhafte Syrer unter anderem den Messenger-Dienst Telegram für die Organisation der Schleusungen genutzt haben. Hierzu sollen Videos einzelner Schleusungen für Werbezwecke in Chatgruppen platziert worden sein.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme wurden das Mobiltelefon des Beschuldigten, sowie weitere Beweismittel aufgefunden und sichergestellt.
Weiterhin wurde durch die Ermittler der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart ein Untersuchungshaftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen vollstreckt. Der Beschuldigte wurde im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tübingen vorgeführt, welcher den Haftbefehl in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt Rottenburg am Neckar eingeliefert.
Die Auswertung und Bewertung der bei der Durchsuchung aufgefundenen Beweismittel sowie die weiteren Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart dauern an.
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