Wermelskirchen – Kind auf fahrerlaubnispflichtigem E-Scooter gestoppt
Gestern (22.04.), gegen 17:30 Uhr, haben Beamte des Verkehrsdienstes einen E-Scooter kontrolliert, nachdem dieser ihnen auf der Altenberger Straße aus mehreren Gründen aufgefallen war.
Ein augenscheinlich minderjähriger Junge war auf dem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs. Diese sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren benutzt werden und unterliegen der Versicherungspflicht.
Auffallend war außerdem, dass der Junge mit einem Motorradhelm und Oberkörperprotektoren bekleidet war.
Als die Beamten dem Jungen folgten, beschleunigte dieser seinen E-Scooter auf geschätzte 60 bis 70 km/h innerhalb eines Wohngebietes. Kurze Zeit später unterzogen die Beamten den E-Scooter-Fahrer einer Kontrolle.
Es stellte sich heraus, dass der Junge erst 12 Jahre alt ist.
Das nicht versicherte Fahrzeug erreicht zudem laut Hersteller Boyueda eine Maximalgeschwindigkeit von 85 km/h. Dieses Fahrzeug ist nach bisherigen Erkenntnissen für den Offroad-Einsatz konzipiert und besitzt keine allgemeine Betriebserlaubnis für Deutschland. Es wäre aufgrund der zu erreichenden Geschwindigkeit die Fahrerlaubnisklasse A1 / A2 erforderlich gewesen, die er in diesem Alter noch nicht besitzen kann.
Das Fahrzeug wurde sichergestellt und es wurde eine Strafanzeige sowohl gegen den minderjährigen Tatverdächtigen als auch gegen den Erziehungsberechtigten als Fahrzeugeigentümer erstattet. (ct)
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