Auf Festnahme nach Diebstählen aus Wohnanwesen in Strullendorf erfolgt die Verurteilung bereits am nächsten Tag

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg und der Polizeiinspektion Bamberg-Land STRULLENDORF, LKR. BAMBERG. Im Zuge fortgesetzter Diebstahlsdelikte und Hausfriedensbrüche in Strullendorf gelang es, durch die Zusammenarbeit mehrerer Bamberger Polizeidienststellen, einen 46-jährigen im Tatobjekt auf frischer Tat festzunehmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg wurde der deutsche Staatsangehörige bereits am Folgetag verurteilt und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Am 20. April schlich sich der Wohnsitzlose zunächst auf das Grundstück eines 78-jährigen Strullendorfers, der diesen überraschte und vom Grundstück jagte. Kurz darauf drang der Mann in der Lindenallee in ein Wohnanwesen ein, wo er es sich über mehrere Stunden im Hausflur gemütlich machte. Dort entwendete und konsumierte er verschiedene Lebensmittel. Zum Ärger der Hausbesitzer hinterließ er noch innerhalb des Wohnanwesens seine Exkremente. Am Folgetag versuchte der 46-Jährige wiederum an beiden Häusern sein Glück, diesmal jedoch erfolglos. Am Nachmittag erfolgte die Festnahme, nachdem die Besitzerin eines weiteren Anwesens in der Lindenallee verdächtige Geräusche aus ihrem Anbau bemerkte. Noch bevor der Eindringling flüchten konnte, nahmen ihn Bamberger Polizeikräfte vor Ort fest. Wie sich herausstellte, führte der Mann während der Tatausführung ein Messer mit sich. Zudem fand die Polizei bei der Festnahme drei Packungen angetautes Grillfleisch und eine Vielzahl an Schlüsseln, deren Herkunft bislang nicht geklärt werden konnte. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Bamberg erfolgte bereits am Tag nach der Festnahme auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg die Verurteilung des Angeklagten wegen Diebstahls mit Waffen, Diebstahls und Hausfriedensbruch in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung. Zugleich erging ein Haftbefehl gegen den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Durch die schnelle Kooperation zwischen der Bamberger Polizei und Justiz konnte eine umgehende Verurteilung erreicht werden.