Gefahren durch Lachgaskonsum – Polizei warnt vor gesundheitlichen Risiken und neuen Regelungen

Der missbräuchliche Konsum von Lachgas als Rauschmittel hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und stellt insbesondere für junge Menschen ein wachsendes Risiko dar. Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland nimmt dies zum Anlass, über Gefahren und rechtliche Neuerungen zu informieren. Lachgas (Distickstoffmonoxid, N₂O) ist ein farb- und geruchloses Gas, das unter anderem in der Medizin sowie in der Gastronomie, aber auch im Haushalt beispielsweise in Sahnekartuschen verwendet wird. Lange Zeit war Lachgas frei verkäuflich und für alle Altersgruppen zugänglich. Zunehmend wird es jedoch zweckentfremdet und als Rauschmittel konsumiert. Die Wirkung tritt bereits wenige Sekunden nach der Inhalation ein und hält nur wenige Minuten an. Neben kurzfristigen Effekten wie Euphorie und Benommenheit kann es jedoch auch zu Schwindel, Übelkeit und Taubheitsgefühlen kommen. Darüber hinaus kann der Konsum zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen, wie bleibenden Lähmungserscheinungen, Lungenrissen oder Erfrierungen durch das ausströmende, stark abgekühlte Gas. Insbesondere bei wiederholtem oder hochdosiertem Konsum besteht zudem die Gefahr einer Sauerstoffunterversorgung, die im schlimmsten Fall zu Organversagen oder sogar zum Tod führen kann. Betroffen sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 30 Jahren. Der Konsum erfolgt häufig im öffentlichen Raum, etwa in Parks, an Bahnhöfen oder im Umfeld von Schulen und Partys. Zudem wird Lachgas zunehmend im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr festgestellt, beispielsweise beim Führen von Fahrzeugen oder E-Scootern unter Einfluss des Stoffes. Vor diesem Hintergrund wurden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Seit April 2026 ist Lachgas als Einzelstoff in die Anlage II des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen worden. Damit einhergehend gilt unter anderem ein Verbot der Abgabe an Minderjährige sowie ein Besitz- und Erwerbsverbot für Personen unter 18 Jahren. Darüber hinaus ist der Verkauf über Automaten sowie der Versandhandel untersagt. Die Polizei weist darauf hin, dass der scheinbar harmlose Konsum erhebliche gesundheitliche Gefahren birgt und insbesondere im Straßenverkehr zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Mozartstraße 29 26382 Wilhelmshaven Telefon: 04421 942-104 Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216 E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de