Quadfahrer ohne Führerschein, dafür jedoch mit Alkohol unterwegs

Am Samstagabend fiel einem Streifenwagen ein Quad ohne Kennzeichen auf, dessen Fahrer keinen Helm trug. Nachdem das Quad angehalten wurde, floh der Beifahrer, konnte jedoch später gestellt werden. Bezüglich des Fahrers stellte sich heraus, dass dieser über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte und offenbar unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Das Quad wurde zunächst sichergestellt. Nachfragen für Journalistinnen und Journalisten: Polizei Gelsenkirchen Leitstelle Leitstelle Telefon: 0209/365 2160 E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de