BPOL NRW: Reizstoffaustritt in der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn

Am 26. April 2026 kam es im Terminal 1 des Flughafens Köln/Bonn im Bereich der Luftsicherheitskontrolle zu einem Austritt von Reizstoff. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde im Rahmen der Kontrolle eines persönlichen Gegenstandes eine Ampulle festgestellt. Im weiteren Verlauf wurde eine geringe Menge des enthaltenen Reizstoffes freigesetzt. Der betroffene Kontrollbereich wurde vorsorglich temporär gesperrt und geräumt. Mehrere Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstleisters sowie eingesetzte Polizeivollzugsbeamte klagten über leichte Atemwegsreizungen. Zwei Personen wurden vorsorglich zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus verbracht. Passagiere waren nicht betroffen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.