Kreis Viersen und Polizei Viersen warnen vor Missbrauch gemieteter Ferienwohnungen
Vermieterinnen und Vermieter sollten die Schlüssel persönlich übergeben und skeptisch werden, wenn vermehrt Besucher empfangen und Mietgeschäfte ohne Rechnung angeboten werden.
Polizei und Kreis Viersen warnen vor Fällen von Wohnungsprostitution in kurzfristig angemieteten Ferienwohnungen. In den vergangenen Wochen sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen Ferienwohnungen über gängige Online-Portale für wenige Tage angemietet und anschließend zur Ausübung sexueller Dienstleistungen genutzt wurden - auch im Kreis Viersen. Diese neue Form der Prostitution wird zunehmend zu einem bundesweiten Problem.
Häufig handelt es sich dabei um Frauen aus dem asiatischen und osteuropäischen Raum, die die Wohnungen selbst oder über Dritte anmieten. Der Kreis Viersen nimmt diese Entwicklung sehr ernst und möchte Vermieterinnen und Vermieter sowie die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren. Die Zweckentfremdung der Wohnung kann nicht nur zu erheblichen Störungen führen, sondern ist oft auch mit strafbaren Handlungen und möglichen Ausbeutungssituationen verbunden.
Vermieterinnen und Vermieter können jedoch Maßnahmen ergreifen, um sich vor Fällen dieser so genannten "Pop-Up-Prostitution" zu schützen. Empfohlen wird insbesondere eine persönliche Schlüsselübergabe, um sicherzustellen, dass die Wohnung auch wirklich von der Person bezogen wird, die die Anmietung vorgenommen hat. Skepsis ist auch angebracht, wenn ungewöhnlich hohe Preise für kurze Mietzeiten geboten werden, Barzahlungen ohne Rechnung verlangt werden oder Hinweise darauf bestehen, dass regelmäßig Gäste in der Wohnung empfangen werden sollen.
Bei Verdachtsmomenten, etwa wenn über den gesamten Tag hinweg eine auffällige Zahl männlicher Besucher die Wohnung aufsucht, bittet die Kreisverwaltung um eine Meldung. Vermieterinnen und Vermieter sollten in solchen Fällen nicht selbst eingreifen, sondern sich an das Ordnungsamt des Kreises Viersen wenden und den Vorfall mithilfe des Online-Formulars "Hinweis Pop-Up-Prostitution" melden sowie alternativ die örtliche Polizei verständigen. Weitere Informationen sowie das Meldeformular gibt es online unter: https://kreis-viersen.de/pop-up-prostitution /wg (285)
Rückfragen bitte an:
Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen
Telefon: 02162/377-1191
pressestelle.viersen@polizei.nrw.de