W Zwei Jugendliche flüchten mit E-Scooter vor der Polizei – Zeugen gesucht
Am vergangenen Freitag (24.04.2026, 18:45 Uhr) versuchten zwei
Jugendliche mit einem E-Scooter vor der Polizei zu flüchten.
Einer Streifenwagenbesatzung fielen an der Straße Am Stationsgarten
zwei Personen (m 15, 13) auf, die auf einem E-Scooter fuhren. Als sie
den Fahrer aufforderten, das Fahrzeug für eine Kontrolle anzuhalten,
fuhr dieser über die Bahnstraße in Richtung Kaiserplatz weiter. Im
Kreuzungsbereich verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug
und beide stürzten zu Boden. Bevor die Polizisten sie festhalten
konnten, bestiegen sie den Roller erneut und setzten ihre Flucht über
den Gehweg der Kaiserstraße in Richtung Elberfeld fort. Dabei stießen
sie mit einer bislang unbekannten Fußgängerin zusammen.
Nach weiteren 50 Metern stürzten sie abermals und versuchten weiter
zu Fuß zu flüchten. Hier gelang des den Beamten, die Verdächtigen
festzunehmen.
Bei den Stürzen erlitten die Jugendlichen leichte Verletzungen.
Der E-Scooter wurde sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass an
dem Fahrzeug eine illegale Leistungssteigerung vorgenommen wurde.
Die Jugendlichen wurden ihren Eltern übergeben.
Das Verkehrskommissariat der Polizei bittet Zeugen, Hinweisgeber und
mögliche Geschädigte, sich unter der Rufnummer 0202/284-0 zu melden.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern, sensibilisiert die
Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance
halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so
Ihr Leben retten.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als
Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14
Jahre alt sein.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über
eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird.
Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
- Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
- Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom
Handy oder Smartphone.Rückfragen bitte an:
Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284 2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de
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