BPOL NRW: Katzen-Schlüsselanhänger entpuppt sich als Schlagring – Bundespolizei stellt verbotenen Gegenstand am Flughafen Köln/Bonn sicher

Am frühen Morgen des 27. April 2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen ungewöhnlichen Fund gemacht: Ein vermeintlicher Schlüsselanhänger in Katzenform entpuppte sich bei der Luftsicherheitskontrolle als verbotener Schlagring. Gegen 00:28 Uhr entdeckten Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck einer 36-jährigen niederländischen Staatsangehörigen den rund neun Zentimeter großen Gegenstand. Auf den ersten Blick wirkte dieser wie ein dekorativer Anhänger, tatsächlich handelt es sich jedoch um einen sogenannten "Katzen-Schlagring", der unter das Waffengesetz fällt. Die Bundespolizei stellte den Gegenstand sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte die Frau ihre Reise in Richtung Türkei fortsetzen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch vermeintlich harmlose Alltagsgegenstände, insbesondere in getarnter Form, unter das Waffengesetz fallen können. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt genau über den Inhalt ihres Handgepäcks informieren. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.