BPOL NRW: Kind missachtet rote Ampel an Bahnübergang – Bundespolizei warnt

Trotz roter Ampel hat ein 12-jähriger Junge am Mittwochnachmittag (29. April) versucht, den Bahnübergang Schleußestraße/Friedensplatz zu überqueren. Auf dem Bahnübergang änderte er plötzlich seine Fahrtrichtung und wollte umkehren. Hierbei verkeilte sich sein Fahrrad im Gleis, woraufhin der Junge zu Boden stürzte. Gleichzeitig schlossen sich die Bahnschranken. Aufgrund der Vollbeschrankung konnte der 12-Jährige den Bahnübergang nicht mehr verlassen. Ein zufällig anwesender Techniker der Deutschen Bahn erkannte die Gefahr und informierte unverzüglich den Fahrdienstleiter, der einen Nothalt für die heranfahrende Güterzuglok veranlasste. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei klärten den Jungen in Anwesenheit seiner Mutter anschließend eingehend über die Gefahren im Bahnbereich auf. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor dem Betreten von Gleisen und allen anderen Bahnanlagen: - Überqueren Sie Bahngleise nur an den dafür vorgesehenen Orten und bei geöffneten Schranken. Achten Sie auf die Ampelanlagen. - An Bahnanlagen besteht Lebensgefahr, denn die Geschwindigkeit und der entstehende Luftsog werden oft unterschätzt! - Züge nähern sich fast lautlos. Ein elektrisch betriebener Zug ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt. - Züge können nicht ausweichen. Wegen ihres Gewichts haben Züge einen sehr langen Bremsweg. Eine Bremsung ist oft nicht mehr möglich.Eltern werden gebeten, ihre Kinder für die Gefahren auf Bahnanlagen zu sensibilisieren. Weitere Informationen finden Eltern, Kinder und Jugendliche auf der Homepage der Bundespolizei unter dem Link: https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen# Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.