BPOLI C: Einreise endet für eine Person in JVA, zwei weitere können ihre Fahrt fortsetzen
Am 2. Mai 2026 gegen 06:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei in Reitzenhain einen 31-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dresden fest.
Der 31-Jährige war vom Amtsgericht Dresden wegen Diebstahls zu einer
Geldstrafe von 1277,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden.
Da er die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert.
In der letzten Woche, am 27.04.2026, wurden im Rahmen der wiederein-
geführten Grenzkontrollen zwei weitere Ausschreibungen zur Strafvollstreckung festgestellt. Ein ebenfalls 31-jähriger tschechischer Staatsangehöriger war wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 700 Euro und ein 52-jähriger serbischer Staatsangehöriger wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt
worden.
Da beide die offenen Beträge vor Ort beglichen, konnten sie ihre Fahrt fortsetzen.
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