Bundespolizeidirektion München: Schwarzfahrer hat große Menge verschreibungspflichtiger Medikamente dabei

Augsburg - Ein 41-Jähriger ist am Sonntag (3. Mai) am Augsburger Hauptbahnhof mit einer großen Menge verschreibungspflichtiger Arzneimittel, aber ohne Rezept dafür festgestellt worden. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. Eine Streife des Bundespolizeireviers Augsburg kontrollierte am Sonntagmorgen, gegen 09:00 Uhr einen 41-jährigen Polen am Augsburger Hauptbahnhof. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Staatsanwaltschaft Hannover den Mann mittels Haftbefehls suchte. Grund war eine nicht bezahlte Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen. Das Geld konnte er wieder nicht aufbringen. Außerdem fanden die Bundespolizisten dutzende Ampullen verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei dem Mann. Ein Rezept konnte er nicht vorlegen. Die Mengen lagen deutlich über der erlaubten Grenze für die Einfuhr. Die Bundespolizei brachte den 41-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Gablingen. Die sichergestellten Ampullen und der Vorgang werden zur weiteren Prüfung an die Polizeiinspektion Augsburg übergeben. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittel- beziehungsweise Anti-Doping-Gesetz Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.