Ermittlungen wegen unbefugter Veröffentlichung von Videoaufnahmen
Bereits im April 2026 wurde ein Mann während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit von einem bekannten Influencer mit hoher Reichweite gefilmt.
Nach bisherigen Erkenntnissen, erfolgte die Aufnahme sowie deren anschließende Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, ohne die erforderliche Einwilligung des Betroffenen.
Der Geschädigte erstattete nun Strafanzeige. Die Kriminalpolizei ermittelt derzeit wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie möglicher Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Anfertigen und insbesondere das Verbreiten von Bild- und Tonaufnahmen, ohne Einwilligung der betroffenen Personen, strafbar sein kann. Auch im öffentlichen Raum gilt das Recht am eigenen Bild. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen sowie zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen.
Wer Fotos oder Videos von anderen Personen aufnehmen oder veröffentlichen möchte, sollte sich grundsätzlich vorab deren ausdrückliche Zustimmung einholen. Dies gilt insbesondere bei Veröffentlichungen in sozialen Medien, da sich Inhalte dort schnell und unkontrolliert verbreiten können.
Die Polizei appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit digitalen Medien umzugehen und die Persönlichkeitsrechte anderer zu respektieren.
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