Freiheitsstrafe entgangen – Freund zahlt Geldstrafe
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock vollstreckten am gestrigen Morgen einen Haftbefehl gegen einen 64-jährigen türkischen Staatsangehörigen und vollzogen die Rückführung nach Schweden.
Bei der Überprüfung der Personalien des 64-jährigen Mannes am Rostocker Überseehafen stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Urkundenfälschung vorlag. Das Amtsgericht Pirna hatte ihn mit Strafbefehl zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.000,- Euro verurteilt. Im Rahmen der Maßnahmen stellten die Beamten zudem einen totalgefälschten polnischen Führerschein, ausgestellt auf den 64-Jährigen sicher.
Da er die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, brachten ihn die Polizeibeamten in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Nur wenige Stunden später konnte er nach Begleichung der Geldstrafe durch einen Bekannten die Justizvollzugsanstalt wieder verlassen.
Die Polizeibeamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie der unerlaubten Einreise ein. Anschließend vollzogen die Bundespolizisten die Rückführung nach Schweden, da er über einen schwedischen Aufenthaltstitel verfügte.
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