BPOL NRW: Bundespolizei führt Kontrollen im Bereich Emmerich durch – Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Vollstreckungshaftbefehl
Gefälschter Führerschein bei Rumänen entdeckt
Bei Grenzkontrollen im Bereich Emmerich hat die Bundespolizei am 6. Mai 2026 gleich mehrere Verstöße festgestellt. Im Fokus der Kontrollen auf der Bundesautobahn 3 standen unter anderem ein mutmaßlich gefälschter Führerschein sowie ein per Haftbefehl gesuchter Autofahrer.
An der Kontrollstelle auf der Autobahn 3 überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen rumänischen Staatsangehörigen, der mit einem Mercedes aus den Niederlanden eingereist war. Bei der Kontrolle konnte der rumänische Staatsangehörige neben seinem rumänischen Reisepass lediglich ein digitales Foto eines angeblich bulgarischen Führerscheines auf seinem Mobiltelefon vorzeigen.
Eine genauere Überprüfung ergab jedoch, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelte. Zudem konnten die Beamten in den polizeilichen Recherchesystemen keinen entsprechenden Führerschein feststellen.
Der Rumäne wurde zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er die Dienststelle wieder verlassen.
Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung eingeleitet.
Niederländer am Grenzübergang Elten-Autobahn verhaftet
Ebenfalls am 6. Mai kontrollierte die Bundespolizei an der Anschlussstelle Elten/Emmerich einen niederländischen Staatsangehörigen in einem Volkswagen Golf, nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden.
Der Niederländer zeigte den Beamten seinen niederländischen Reisepass digital auf dem Mobiltelefon sowie seinen niederländischen Führerschein in Original vor.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Niederländer ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung, durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth, vorlag. Die Beamten nahmen den Niederländer noch vor Ort fest und brachten ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve. Auf der Dienststelle konnte die drohende Freiheitsstrafe von 30 Tagen abgewendet werden, nachdem seine Beifahrerin den offenen Betrag in Höhe von 2.482,50 Euro beglich.
Im weiteren Verlauf der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Führerschein des Niederländers für ungültig erklärt worden war. Dem Niederländer wurde daraufhin die Weiterfahrt am Steuer untersagt, die Weiterreise wurde ihm gestattet.
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