BPOL NRW: Kampfmesser in der Hosentasche griffbereit geführt – Bundespolizei stellt 17-Jährigen
Am frühen Abend des 6. Mai führte ein Jugendlicher in einer S-Bahn ein gefährliches Messer mit sich. Aufmerksame Reisende bemerkten die Waffe und informierten umgehend das Bahnpersonal.
Gegen 18:15 Uhr meldeten Zeugen dem Lokführer der S3 am Bahnsteig 4 in Essen-Steele Ost, dass ein junger Fahrgast ein Messer griffbereit in seiner Hosentasche mitführte. Hinzugerufene Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten den 17-jährigen Deutschen vor Ort.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein Kampfmesser auf, welches der Jugendliche zugriffsbereit bei sich trug. Nach erfolgter Belehrung gab der Hattinger an, das Messer ausschließlich zur Selbstverteidigung mitzuführen. Die Uniformierten stellten das Messer als Beweismittel sicher.
Die Beamten führten eine intensive Gefährderansprache durch und kontaktierten die Erziehungsberechtigten. Nach Rücksprache mit diesen und dem Aussprechen eines Platzverweises für den Haltepunkt wurde der Betroffene aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Er muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
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