BPOL NRW: Bundespolizei stoppt Pfefferspray im Handgepäck am Flughafen Köln/Bonn

Am Flughafen Köln/Bonn hat die Bundespolizei am Nachmittag des 7. Mai 2026 bei der Luftsicherheitskontrolle ein verbotenes Pfefferspray im Handgepäck einer Reisenden festgestellt. Die 22-jährige portugiesische Staatsangehörige wollte mit einem Flug nach Portugal ausreisen, als Einsatzkräfte der Bundespolizei das Reizstoffsprühgerät bei der Kontrolle entdeckten. Der Fund erfolgte an der Luftsicherheitskontrolle im Terminal des Flughafens. Nach Angaben der Beamten wurde das Pfefferspray umgehend sichergestellt. Gegen die Reisende leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Frau wurde vor Ort belehrt und anschließend polizeilich bearbeitet. Trotz des Vorfalls konnte die Passagierin ihre Reise nach Abschluss aller Maßnahmen fortsetzen und den geplanten Flug nach Portugal antreten. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Pfeffersprays und ähnliche Gegenstände im Handgepäck grundsätzlich verboten sind und bereits der Besitz bestimmter Ausführungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Vorfall zeigt erneut, wie wichtig die Kontrollen an deutschen Flughäfen sind. Gerade scheinbar harmlose Gegenstände sorgen regelmäßig für Polizeieinsätze und Verzögerungen im Luftverkehr. Reisende werden deshalb gebeten, sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Die Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressestelle Mathias Kämpfer Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.